Urteil Wiltrud GroÃ?er Garagenbau Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Wiltrud GroÃ?er
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Wiltrud GroÃ?er mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 20.12.1933 – Az. M 502 yJ 8654/20
Der Geschäftsführer Wiltrud Gro�er ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 5 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Wiltrud Gro�er, der zusammen mit seinem Bruder Eginhardt Buchner Gesellschafter der Wiltrud Gro�er Garagenbau Gesellschaft mbH ist, aber nur 30 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 18.10.1959
Aktenzeichen: d 512 g3 107/20
StuB 1992 , 8852